Therapiemethoden
In der Psychotherapie unterscheidet man 3 Richtlinienverfahren, deren Kosten durch Krankenkassen erstattet werden.
- Psychoanalytische Therapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
Die Psychoanalytische Therapie oder auch Psychoanalyse ist die älteste Form der Psychotherapie. Man geht davon aus, dass Erlebnisse, seelische Traumatisierungen mit den dazugehörigen Emotionen ins Unbewusste verdrängt wurden und somit für uns nicht mehr zugänglich sind. Die verdrängten Inhalte können eine gesunde Entwicklung verhindern, später im Erwachsenenalter durch Belastungen, sog. Trigger wieder aktiviert werden und seelische wie körperliche Symptome verursachen. Das Ziel einer analytischen Psychotherapie ist das Auflösen der Konflikte durch Verstehen des eigenen Denkens und der Gefühle.
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie stellt im Vergleich zur psychoanalytischen Therapie die Gegenwart mehr in den Fokus. Gemeinsam wird der zentrale Konflikt aus der Vergangenheit, der die aktuelle Erkrankung beeinflusst, herausgearbeitet. Die Therapie soll dem Patienten/in ermöglichen, die Zusammenhänge zwischen Konflikt , Krankheitssymptomen zu erkennen, und die daraus resultierenden Schwierigkeiten im Hier und Jetzt zu bewältigen und/oder einen weniger krankmachenden Umgang zu entwickeln.
In der Verhaltenstherapie versteht man psychische Erkrankung als Ergebnis von Lernerfahrungen, die ungünstig verlaufen sind und deswegen in der Gegenwart hinderlich und nicht angemessen sind. Die Kognitive Verhaltenstherapie ist eine neuere Entwicklung der Verhaltenstherapie, die unser Denken, typische Denkmuster, unsere Wahrnehmung und Bewertung der Umwelt mit einbezieht. Ziel der Behandlung ist, dass der Patient/in neue Denk- und Verhaltens-muster erlernt, die weniger krankmachend sind als die bisherigen.
Behandlungsablauf
Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt wird.
Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer Erkrankung notwendig ist. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss der Patient/in dem Therapeutin/in zeitnah mitteilen.
Im Erstgespräch = Psychotherapeutische Sprechstunde klären Patient/in und Therapeut/in , ob eine psychotherapeutische Behandlung oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Beratungen zu Ehe- Erziehungs- Lebens- oder Sexualproblemen sind keine Psychotherapie; die Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sog. Probatorische Sitzungen statt. Hierbei prüfen Patient/in und Therapeut/in ob die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Ein vertrauensvolles Arbeitsbündnis ist eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie.
Der Therapeut/in erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Behandlungsdauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Es folgt die Antragstellung auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse des Patienten/in.
Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur von Ärztlichen Psychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen. Neben der psychotherapeutischen 'Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung erforderlich sein, die jedoch nur von Ärzten durchgeführt werden darf.